Zurück zum Überblick Aktuelles · 02.10.2026

Ihre Lastspitze: der Wert, der ab 2027 beim Netzentgelt zählen soll

Nach den Plänen der E-Control sollen die Netzentgelte ab 2027 auch für Haushalte einen Anteil enthalten, der sich nach der höchsten Viertelstunde des Monats an Ihrem Zähler richtet – Ihrer Lastspitze. Was dahintersteckt und was Sie tun können.

Grafik: Viertelstunden eines Tages als Säulen; um 18 Uhr stapeln sich Waschmaschine, Herd, Wasserkocher und E-Auto zu einer Spitze über der 10-kW-Linie

Bisher richten sich die Netzkosten eines Haushalts vor allem nach den Kilowattstunden. Das soll sich ändern: Nach den Plänen der E-Control kommt ab 2027 ein Anteil dazu, der sich nach Ihrer Lastspitze richtet. Die Verordnung ist noch nicht beschlossen, und was ein Kilowatt kosten wird, steht noch nicht fest – den Wert selbst können Sie aber schon jetzt kennenlernen.

Was ist die Lastspitze?

Ihr Stromzähler misst jede Viertelstunde, wie viel Strom Sie aus dem Netz beziehen – 96 Werte am Tag. Die Lastspitze ist die höchste dieser Viertelstunden im Kalendermonat, umgerechnet in Leistung: Wer in einer Viertelstunde 1,25 kWh bezieht, hatte in dieser Zeit 5 kW. Eine Spitze entsteht meist, wenn mehrere große Geräte gleichzeitig laufen – Herd und Backrohr, dazu Waschmaschine oder Geschirrspüler, vielleicht noch das E-Auto an der Wallbox. Was Ihre eigene PV-Anlage in derselben Viertelstunde liefert, zählt nicht mit.

Was sieht der Entwurf vor?

Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz verlangt neue Netzentgelt-Verordnungen der E-Control. Der Entwurf der Grundsatzverordnung (Begutachtung bis 24.07.2026) sieht vor:

  • Das Netznutzungsentgelt besteht aus einem Arbeitspreis je Kilowattstunde und einem Leistungspreis je Kilowatt – auch für Haushalte.
  • Bemessen wird nach der höchsten Viertelstunde jedes Kalendermonats am Zähler; Ersatzwerte des Netzbetreibers zählen wie Messwerte.
  • Bis 10 kW gilt ein Preis, für den Teil darüber ein eigener. Verrechnet werden für einen bestehenden Haushaltsanschluss in der Regel mindestens 2 kW.
  • Geplant ist der Start mit 1. Jänner 2027.

Die Preise kommen erst mit einer zweiten Verordnung, der Tarifverordnung – sie liegt noch nicht vor. Für die Region Liezen gilt der Netzbereich Steiermark – zu ihm gehören die Netzbetreiber unserer Mitglieder: Energienetze Steiermark (einschließlich des früheren Netzes Hieflau), E-Werk Gröbming und Tassotti.

Und die Energiegemeinschaft?

Strom aus einer regionalen oder lokalen Gemeinschaft verbilligt nach dem Entwurf weiterhin den Arbeitspreis, also jede Kilowattstunde, die Sie aus ihr beziehen. Die Lastspitze senkt er nicht – sie zählt so, wie sie am Zähler gemessen wird. Strom aus der österreichweiten Gemeinschaft ermäßigt das Netzentgelt schon heute nicht und auch künftig nicht. Eine Ausnahme ist die Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage im Haus: Dort zählt der Strom vom eigenen Dach auch bei der Leistung.

Was Sie tun können

Große Geräte nacheinander statt gleichzeitig laufen lassen, das E-Auto mit geringerer Leistung oder später laden, Wärmepumpe und Boiler nicht genau dann, wenn gekocht wird. Die Kilowattstunden bleiben gleich – Sie verteilen sie nur anders.

Ihren eigenen Wert sehen Sie monatlich im Mitgliederportal unter „Lastspitze“ und mit Ihrer monatlichen Abrechnung – sobald die Viertelstundenwerte Ihres Netzbetreibers vorliegen. Es ist eine reine Information; maßgeblich bleiben Messung und Rechnung des Netzbetreibers.

Alles Wichtige kurz erklärt – mit einem kleinen Rechner, wie viel Leistung welche Geräte gemeinsam brauchen – finden Sie auf unserer Seite Lastspitze. Sobald die Verordnungen beschlossen sind und die Preise feststehen, informieren wir Sie hier.

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