
Allgemein
Was ist das Besondere an der Energiegemeinschaft Region Liezen?
Sie wird von den Gemeinden der Region getragen und ist nicht auf Gewinn ausgerichtet. Als Mitglied nehmen Sie automatisch an der regionalen Energiegemeinschaft Ihres Umspannwerks teil – und an der lokalen Ihrer Trafostation, sobald es sie gibt. Ein prognosegesteuerter Teilnahmefaktor verteilt Ihren Anteil laufend auf die Ebenen, damit möglichst viel in der Region erzeugter Strom in der Region verbraucht wird.
Es gibt keinen Mitgliedsbeitrag, keine Aufnahmegebühr und keine Bindung an einen bestimmten Stromlieferanten – Sie gehen also kein Risiko ein. Die Tarife sind feste Beträge je Kilowattstunde und stehen jederzeit hier und im Mitgliederportal.
Muss ich meinen Vertrag mit meinem Stromlieferanten kündigen?
Nein – und Sie dürfen ihn auch nicht kündigen. Die Energiegemeinschaft ist eine Ergänzung, kein Ersatz: Sie deckt den Teil Ihres Verbrauchs, für den in derselben Viertelstunde Strom aus den Anlagen der Mitglieder zur Verfügung steht. Alles andere – etwa bei wenig Sonne und wenig Wasser oder wenn viele gleichzeitig verbrauchen – liefert weiterhin Ihr bisheriger Lieferant.
Prüfen Sie nur vorab, ob Ihr Tarif die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft zulässt; einzelne Lieferanten schließen das in bestimmten Tarifen aus. Ein Blick in die AGB oder eine kurze Rückfrage beim Kundenservice genügt.
Darf mein Stromlieferant mich benachteiligen, weil ich in der Energiegemeinschaft bin?
Nein. Nach § 72 ElWG darf Ihr Lieferant Ihnen keine nachteiligen Bedingungen auferlegen, weil Sie an einer gemeinsamen Energienutzung teilnehmen, und er darf keine Mindestabnahmemenge verlangen. Er darf Ihnen ein anderes Produkt anbieten und tatsächlich anfallende, sachlich gerechtfertigte Mehrkosten weitergeben – auf Nachfrage muss er die Berechnung offenlegen. Gemeinden und Betriebe mit längerfristigen Lieferverträgen sollten diese auf Mindestmengen oder gestaffelte Preise prüfen: Durch die Teilnahme sinkt die beim Lieferanten bezogene Menge.
Kann ich meinen gesamten Strom über die Energiegemeinschaft beziehen?
Nein. Der Strom stammt aus den Anlagen der Mitglieder – derzeit Photovoltaik und Wasserkraft aus der Region; Photovoltaik liefert nur bei Tageslicht. Wie hoch Ihr Anteil ausfällt, hängt davon ab, wann Sie Strom verbrauchen und wie viel die Anlagen gerade liefern. Im Jahresschnitt sind 20 bis 50 % realistisch, im Sommer deutlich mehr als im Winter. Wer Waschmaschine, Geschirrspüler oder das Laden des E-Autos in die Mittagsstunden legt, hebt den Anteil spürbar.
Wirken sich Energiegemeinschaften negativ auf die Netzkosten aus?
Im Gegenteil. Regionale und lokale Energiegemeinschaften fördern die Erzeugung und den Verbrauch von Strom vor Ort. Das entlastet die übergeordneten Netzebenen und hilft, kostspielige Netzausbauten zu vermeiden – deshalb sieht das Gesetz die reduzierten Netzentgelte vor.
Wer steht hinter der Abwicklung – was ist EGControl?
Die Energiegemeinschaft ist ein Verein der zehn Gründungsgemeinden; die Verwaltung führt das Regionalmanagement Bezirk Liezen. Für die technische Abwicklung hat der Verein EGControl als Organisator nach dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz bestellt: EGControl meldet die Zählpunkte bei den Netzbetreibern an, holt die Viertelstundenwerte, steuert die Teilnahmefaktoren, erstellt Rechnungen und Gutschriften und betreibt das Mitgliederportal. Ihr Vertragspartner bleibt die Energiegemeinschaft.
Wie erreiche ich die Energiegemeinschaft – und wie bleibe ich informiert?
Per E-Mail an info@eg-regionliezen.at, telefonisch unter +43 3612 94100 oder per WhatsApp an dieselbe Nummer; auf der Seite Kontakt gibt es auch ein Formular. Wenn Sie möchten, kontaktieren wir Sie bei Rückfragen zu Ihrem Beitritt ebenfalls per WhatsApp, und unser Newsletter informiert über Neues aus der Gemeinschaft – beides ist freiwillig, Sie wählen es in der Beitrittserklärung und können es jederzeit abbestellen.
Kosten und Ersparnis
Was kostet die Mitgliedschaft?
Nichts. Mitgliedsbeitrag, Aufnahmegebühr und Zählpunktgebühr betragen 0 €. Die Gemeinschaft finanziert ihren Betrieb über die Differenz zwischen Einspeise- und Bezugstarif, die auf jeder Abrechnung nachvollziehbar ist. Lediglich wer statt der quartalsweisen Sammelbuchung eine monatliche wünscht, zahlt dafür ein Verwaltungsentgelt von 1 € je Monat – unabhängig vom Zahlungsmittel.
Wie hoch ist meine Ersparnis, wenn ich Strom aus der Gemeinschaft beziehe?
Die Ersparnis entsteht nicht beim Energiepreis, sondern bei allem, was sonst noch auf der Stromrechnung steht: Das Netznutzungsentgelt ist auf der regionalen Ebene um 28 %, auf der lokalen um 57 % reduziert; Elektrizitätsabgabe und Erneuerbaren-Förderbeitrag entfallen zur Gänze. Zieht man diese Ersparnis vom Bezugspreis ab (10,50 ct regional, 12,50 ct lokal), ergibt sich der effektive Bezugspreis – derzeit 7,31 ct/kWh netto regional und 4,67 ct/kWh netto lokal. Diese Zahl vergleichen Sie mit dem Energiepreis Ihres Lieferanten.
Die Preise je Ebene stehen in der Tarifübersicht; mit dem Sparrechner rechnen Sie mit Ihren eigenen Werten – Jahresverbrauch, bisheriger Energiepreis, Anteil aus der Gemeinschaft und auf Wunsch Ihre Einspeisung.
Der Energiepreis meines Lieferanten ist niedriger als Ihr Tarif. Spare ich trotzdem?
In aller Regel ja. Der Energiepreis ist nur ein Teil des Gesamtpreises je Kilowattstunde. Entscheidend ist die Summe aus Energie, Netz und Abgaben – und dort sparen Sie bei Strom aus der Gemeinschaft deutlich. Unser Tarif liegt dafür bewusst etwas höher: Dieser Teil bleibt in der Region und geht an die Erzeuger, statt an einen Konzern. Auf der lokalen Ebene kommt außerdem keine Umsatzsteuer auf den Energiepreis – die lokalen Energiegemeinschaften verrechnen als Kleinunternehmer ohne USt.
Welchen Vorteil habe ich als Erzeuger mit PV-Anlage?
Sie erhalten für den in die Gemeinschaft eingespeisten Überschuss einen festen Einspeisetarif: 8,50 ct/kWh netto auf der regionalen und österreichweiten Ebene, 10,50 ct/kWh netto auf der lokalen – bewusst mehr, als Anreiz, in der Nachbarschaft Mitstreiter zu finden. Was die Gemeinschaft nicht abnimmt, geht weiterhin an Ihren bisherigen Abnehmer; Betrieb und Verfügung über die Anlage bleiben bei Ihnen.
Können sich die Tarife ändern?
Ja, der Vorstand legt die Tarife fest und kann sie anpassen – es gibt keine Preisgarantie, aber auch keine Bindung. Jede Änderung teilen wir Ihnen mindestens einen Monat vor dem Wirksamwerden per E-Mail mit, samt Anlass, Umfang und Datum. Sie können bis dahin widersprechen; dann läuft Ihre Teilnahme noch drei Monate zu den alten Bedingungen weiter – oder Sie kündigen jederzeit ohne Frist. Die jeweils aktuellen Tarife stehen hier auf der Website und im Mitgliederportal.
Bringt mir ein Stromspeicher in der Energiegemeinschaft etwas?
Ja – aber anders, als die meisten erwarten. Ein Speicher arbeitet zuerst für Ihren eigenen Haushalt: Er verschiebt Sonnenstrom vom Mittag in den Abend und hebt Ihren Eigenverbrauch. Was hinter Ihrem Zähler bleibt, wird weder eingespeist noch bezogen – Ihr Anteil aus der Gemeinschaft steigt dadurch nicht von selbst.
Nützlich für beide Seiten ist ein Speicher dort, wo er abends einspeist, wenn keine PV-Anlage mehr liefert, oder mittags Überschuss aus der Gemeinschaft aufnimmt. Ob Ihr Wechselrichter aus dem Netz laden kann, steht in seiner Anleitung. Denselben Effekt bekommen Sie ohne Speicher, indem Sie große Verbraucher in die Mittagsstunden legen.
Teilnahme und Voraussetzungen
Ich wohne in einer Wohnung – kann ich teilnehmen?
Ja. Ob Wohnung, Reihenhaus oder Einfamilienhaus spielt keine Rolle. Entscheidend ist Ihr Stromanschluss: Sie brauchen einen eigenen Zählpunkt mit Smart Meter, der auf Sie läuft. In Wohnungen ist das der Normalfall. Sie müssen weder eine PV-Anlage besitzen noch etwas mit der Hausverwaltung abstimmen – gerade Verbraucher ohne eigene Anlage profitieren am deutlichsten.
Welche Voraussetzungen gibt es?
- Ein Zählpunkt in der Region Liezen. Bei welchem Netzbetreiber, ist egal – wir haben mit allen Netzbetreibern der Region die nötigen Vereinbarungen. Auf der österreichweiten Ebene können auch Verbraucher außerhalb der Region teilnehmen; Erzeugungsanlagen unter 50 kWp nehmen nur aus der Region Liezen teil, größere auch von außerhalb.
- Ein Smart Meter. Fehlt er noch, hat der Netzbetreiber ihn für die Teilnahme vorrangig einzubauen; wir helfen beim Antrag.
- Die Datenfreigabe für Ihre Viertelstundenwerte im Kundenportal Ihres Netzbetreibers – bei kleineren Netzbetreibern ohne Portal per Formular.
Nichts davon muss vorab erledigt sein. Melden Sie sich an – wir prüfen, was noch offen ist, und führen Sie durch den Rest. Elektrizitätsunternehmen dürfen laut Gesetz nicht Mitglied sein; Betriebe bis zur Größe eines KMU schon.
Ich habe keine PV-Anlage. Kann ich trotzdem Mitglied werden?
Ja, selbstverständlich. Wir brauchen Erzeuger und Verbraucher gleichermaßen – nur so bleibt möglichst viel in der Region erzeugter Strom auch in der Region. Und eine lokale Energiegemeinschaft an Ihrer Trafostation entsteht erst, wenn mindestens zwei Erzeuger und drei reine Verbraucher mitmachen.
Kann ich als Unternehmen, Gemeinde oder Verein beitreten?
Ja. Mitglied können natürliche Personen, Gemeinden, andere Körperschaften öffentlichen Rechts sowie kleine und mittlere Unternehmen werden. Als KMU gilt, wer weniger als 250 Personen beschäftigt und entweder höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder höchstens 43 Mio. € Bilanzsumme erreicht. Große Unternehmen und Elektrizitätsunternehmen sind gesetzlich ausgeschlossen. Betriebe sparen zusätzlich die volle Elektrizitätsabgabe, die bei ihnen höher ist als bei Privaten. Zur Umsatzsteuer: Auf der österreichweiten und der regionalen Ebene weisen wir 20 % USt aus (Vorsteuerabzug möglich); die lokalen Energiegemeinschaften verrechnen als Kleinunternehmer ohne USt – dort gibt es entsprechend keine Vorsteuer.
Wo finde ich meine Zählpunktnummer?
Die Zählpunktbezeichnung – auch Zählpunktnummer genannt – ist eine 33-stellige Kennung, die mit „AT“ beginnt. Sie steht auf jeder Stromrechnung und auf Ihrem Netzzugangsvertrag.
Achtung: Die Zählernummer auf dem Gerät ist etwas anderes als die Zählpunktbezeichnung.
Was muss ich tun, um beizutreten?
- Beitrittserklärung ausfüllen – über Mitglied werden mit Name, Adresse, E-Mail, Ihren Zählpunkten (Nummer und Standort auf der Karte) und der Bankverbindung für das SEPA-Mandat. Dauert wenige Minuten, keine Unterschrift nötig.
- E-Mail bestätigen. Sie erhalten einen Link, mit dem Sie Ihre Beitrittserklärung verifizieren.
- Annahme abwarten. Der Verein entscheidet binnen fünf Arbeitstagen; mit der Annahme kommt der Vertrag zustande, und Sie bekommen alle Unterlagen als PDF per E-Mail.
- Datenfreigabe erteilen. Wir melden Ihren Zählpunkt beim Netzbetreiber an; Sie bestätigen die Freigabe in dessen Kundenportal (bei kleineren Netzbetreibern per Formular). Ohne sie kann die Teilnahme nicht starten.
- Fertig. Sobald der Netzbetreiber die Teilnahme bestätigt, sind Sie dabei. Die Zugangsdaten für das Mitgliederportal bekommen Sie per E-Mail.
Es entstehen keine Kosten: kein Mitgliedsbeitrag, keine Gebühr. Ihren bestehenden Stromvertrag behalten Sie – er muss sogar bestehen bleiben.
Warum bin ich gleich in mehreren Vereinen Mitglied?
Weil das Gesetz jede Ebene getrennt definiert – und weil alle Ebenen zusammen den größten Vorteil bringen. Eine Erneuerbare-Energiegemeinschaft ist immer an einen Nahbereich gebunden: die regionale an ein Umspannwerk, die lokale an eine Trafostation. Die Bürgerenergiegemeinschaft als Hauptverein kennt diese Grenze nicht. Deshalb gibt es je Umspannwerk und später je Trafostation einen eigenen Zweigverein.
Für Sie ist es trotzdem nur ein Vorgang: Sie treten dem Hauptverein bei und werden den passenden Zweigvereinen automatisch zugeordnet. Zusätzlicher Aufwand oder zusätzliche Kosten entstehen nicht.
Was passiert, wenn ich umziehe?
Ziehen Sie innerhalb des Gebiets um, melden wir Ihren neuen Zählpunkt an und den alten ab. Dabei kann sich Ihre regionale oder lokale Zuordnung ändern – am Tarif Ihrer Ebene ändert das nichts. Ziehen Sie aus der Region weg, können Sie als Verbraucher auf der österreichweiten Ebene Mitglied bleiben oder jederzeit austreten; eine Einspeisung von außerhalb ist nur mit Anlagen ab 50 kWp möglich. Einen Zählpunkt, den Sie nicht mehr nutzen, stellen Sie im Mitgliederportal jederzeit ruhend – wirksam am Folgetag.
Wie beende ich meine Mitgliedschaft?
Die Teilnahme ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jederzeit beendet werden – ohne Frist und ohne Kündigungstermin, per E-Mail oder über das Mitgliederportal, wirksam mit dem Tag des Zugangs. Die Abmeldung Ihrer Zählpunkte beim Netzbetreiber erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach den Marktregeln; bis dahin zugeordneter Strom wird noch abgerechnet. Ihr Vertrag mit Ihrem Stromlieferanten ist davon nicht berührt. Einzelheiten stehen in den AGB.
Warum soll ich den Standort meines Zählpunkts auf der Karte bestätigen?
Damit wir Ihren Zählpunkt der richtigen Trafostation und dem richtigen Umspannwerk zuordnen können – davon hängt ab, in welcher regionalen und lokalen Energiegemeinschaft Sie teilnehmen und welche Netzentgelt-Ermäßigung gilt. Beim Hinzufügen eines Zählpunkts setzen wir die Markierung auf die eingegebene Adresse; Sie ziehen sie bei Bedarf auf das richtige Gebäude und bestätigen. Für weitere Zählpunkte an derselben Adresse übernehmen wir den Standort automatisch. Gespeichert wird nur der Punkt auf der Karte – keine Bewegungs- oder Nutzungsdaten.
Kann ich mehrere Zählpunkte anmelden – und was heißt „ruhend“?
Ja, beliebig viele – etwa Wohnung, Werkstatt und PV-Anlage. Jeder Zählpunkt hat eine feste Rolle, die sich aus dem Netzanschluss ergibt: Verbrauch (Bezug) oder Erzeugung (Einspeisung). Sie können jeden Zählpunkt im Mitgliederportal jederzeit auf „ruhend“ setzen und wieder aktivieren, wirksam am Folgetag – etwa wenn eine Wohnung leer steht. Ein ruhender Zählpunkt nimmt am Energieaustausch nicht teil; Ihre Mitgliedschaft bleibt bestehen.
Habe ich ein Rücktrittsrecht?
Ja. Als Verbraucherin oder Verbraucher können Sie binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem der Verein Ihre Beitrittserklärung annimmt, ohne Angabe von Gründen zurücktreten – formlos per E-Mail, mit dem Muster-Widerrufsformular oder online über „Vertrag widerrufen“; dort bekommen Sie sofort eine Eingangsbestätigung. Im Beitrittsformular wählen Sie, ob Ihre Teilnahme sofort beginnen soll (dann melden wir Ihre Zählpunkte gleich an, und bei einem Rücktritt zahlen Sie nur den bis dahin bezogenen Strom anteilig) oder erst nach Ablauf der 14 Tage (bis dahin entstehen keine Kosten). Unabhängig davon können Sie jederzeit ohne Frist kündigen. Unternehmen, Gemeinden und Vereine haben kein Rücktrittsrecht, können aber ebenfalls jederzeit kündigen.
Unser Wohnhaus hat eine eigene PV-Anlage – was bringt uns das?
Bei mindestens zwei Parteien und einer Anlage ab 20 kWp lohnt sich eine Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage: Der Strom vom Dach wird je Viertelstunde direkt auf die Wohnungen im Haus verteilt – ohne Netzentgelte und Abgaben, ohne eigenen Verein. Jede Wohnung kann zugleich Mitglied der Energiegemeinschaft sein; was das Dach nicht deckt, kommt lokal, regional oder österreichweit aus der Gemeinschaft. Für die Bewohner bleibt es ein Beitritt und eine Rechnung.
Den Betrieb übernimmt EGControl; die Entgelte dafür trägt der Anlagenbetreiber – meist die Eigentümergemeinschaft oder der Vermieter – und legt sie über den Preis für den Sonnenstrom um.
Abrechnung und Daten
Wie wird abgerechnet und wann bekomme ich eine Rechnung?
Nach Ihrer Wahl: monatlich nach den Viertelstundenwerten, die uns Ihr Netzbetreiber liefert (Standard, getrennt nach Ebene), oder als Jahresabrechnung mit monatlichen Akontorechnungen (je Zählpunkt und Ebene eine, zusammen in Höhe des Akontobetrags) – den Betrag schlagen wir Ihnen im Beitrittsformular aus Ihrem Jahresverbrauch vor, Sie können ihn jederzeit ändern; nach zwölf Monaten wird nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet und gegengerechnet. Einspeisung wird immer monatlich gutgeschrieben. Die Zahlungsaufstellung kommt bei beiden Abrechnungsarten standardmäßig quartalsweise, auf Wunsch monatlich (Verwaltungsentgelt 1 € je Monat); bezahlen können Sie per SEPA-Lastschrift (1 % Ermäßigung auf den Zahlbetrag) oder per Überweisung binnen 14 Tagen – kein Entgelt für die Zahlungsart. Gutschriften überweisen wir auf Ihr Konto. Rechnungen und Gutschriften erhalten Sie per E-Mail und finden sie jederzeit im Mitgliederportal. Einwände sind binnen 30 Tagen möglich. Nur wer nicht zahlt, zahlt mehr: Zahlungserinnerung kostenlos, Mahnung 7,50 €, eingeschriebene Mahnung 15 €, Rücklastschrift 10 €, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe; danach Inkasso oder Anwalt auf Kosten des Säumigen im gesetzlichen Rahmen.
Werden die Netzkosten von der Energiegemeinschaft abgerechnet?
Nein. Wir verrechnen ausschließlich die Energie, die innerhalb der Gemeinschaft erzeugt und verbraucht wurde. Netzkosten, Abgaben und Gebühren rechnet weiterhin Ihr Netzbetreiber bzw. Ihr Lieferant ab – dort werden die gesetzlichen Ermäßigungen für Strom aus der Energiegemeinschaft gesondert ausgewiesen.
Woher weiß die Gemeinschaft, wie viel Strom ich bezogen oder eingespeist habe?
Vom Netzbetreiber – über den standardisierten, automatisierten Datenaustausch, den alle Energiegemeinschaften und Lieferanten in Österreich nutzen. Wir lesen nichts direkt an Ihrem Zähler aus und sehen nicht, welche Geräte Sie betreiben, sondern nur Summen je Viertelstunde. Grundlage ist die Datenfreigabe, die Sie beim Netzbetreiber erteilen und dort jederzeit wieder zurücknehmen können.
Welche Daten verarbeiten Sie – und wer sieht sie?
Genau das, was für Zuordnung und Abrechnung nötig ist: Ihre Stammdaten aus der Beitrittserklärung, Ihre Zählpunktnummern samt dem auf der Karte bestätigten Standort, Ihre Bankverbindung für das SEPA-Mandat und die Viertelstundenwerte Ihrer Zählpunkte. Zugriff haben die Verwaltung und der beauftragte Dienstleister, soweit sie die Daten für Abrechnung und Mitgliederbetreuung brauchen; weitergegeben wird nur, was der Ablauf verlangt – an den Netzbetreiber für die Zuordnung und an die Bank für die Lastschrift. Nach einem Austritt werden die Abrechnungsdaten so lange aufbewahrt, wie es die gesetzlichen Fristen verlangen, danach gelöscht. Alles Weitere in unserer Datenschutzerklärung.