Informationsblatt – Zusammenfassung der wesentlichen Vertragsinhalte
Zusammenfassung der wesentlichen Vertragsinhalte nach § 69 ElWG: Anbieter, Tarife, Kosten, Voraussetzungen, Abrechnung, Kündigung, Rücktritt.
Stand: 25.09.2026 · verbindlich ist die PDF-Fassung · Als PDF herunterladen
Dieses Informationsblatt fasst die wesentlichen Inhalte Ihrer Teilnahme an der gemeinsamen Energienutzung der Energiegemeinschaft Region Liezen leicht verständlich zusammen. Rechtlich verbindlich sind die Vereinsstatuten, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Allgemeinen Lieferbedingungen.
Wer ist Ihr Anbieter?
- Die Energiegemeinschaft Region Liezen: der Hauptverein als Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) sowie die zuständigen Zweigvereine als regionale bzw. lokale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG).
- Die Energiegemeinschaft hat EGControl (eine Marke der cyb cyber telekom gmbh, Guntramsdorf) als Organisator nach § 68 Abs. 2 ElWG bestellt: EGControl führt die Kommunikation mit den Netzbetreibern, die Abrechnung und die Lieferantenverpflichtungen nach § 69 ElWG durch und ist darüber hinaus Dienstleister des Vereins und seiner Verwaltung (RML Regionalmanagement Bezirk Liezen GmbH). Ihr Vertragspartner bleibt die Energiegemeinschaft.
- Kontakt: info@eg-regionliezen.at · Telefon +43 3612 94100 (auch WhatsApp) · https://www.eg-regionliezen.at
Was bietet die Energiegemeinschaft?
- Als Verbraucher beziehen Sie Strom aus der Gemeinschaft zu reduzierten Netzgebühren; als Erzeuger speisen Sie Strom in die Gemeinschaft ein und erhalten dafür in der Regel eine höhere Vergütung.
- Ein prognosegesteuerter Teilnahmefaktor legt für Ihren Zählpunkt laufend fest, welcher Anteil lokal, regional oder österreichweit geteilt wird – möglichst viel auf der Ebene mit der größten Ersparnis bei den Netzentgelten. Was in der Gemeinschaft nicht gedeckt wird, liefert weiterhin Ihr Stromlieferant; verbleibende Überschüsse gehen in das öffentliche Netz.
- Ihre freie Wahl des Reststromlieferanten bzw. -abnehmers bleibt bestehen. Die physikalische Versorgungssicherheit gewährleistet der Netzbetreiber (die Energiegemeinschaft ist nicht Netzbetreiber).
Welche Preise gelten? (feste Preise)
- Produkt: Bezug und Einspeisung von Strom im Rahmen der gemeinsamen Energienutzung der Energiegemeinschaft Region Liezen. Produktkategorie: fester Energiepreis (Cent je kWh) für Bezug und Einspeisung.
- Die Tarife sind Fixtarife (Cent je kWh), die der Vereinsvorstand festlegt – je ein Erzeuger-Tarif (Einspeisung) und ein Verbraucher-Tarif (Bezug), getrennt nach Ebene. Es gibt keine markt- oder börsepreisgebundenen (dynamischen) Preise, keine Bindungsfrist und keine Preisgarantie.
- Tarife laut Beschluss des Vorstands vom 03.08.2026 (Cent je kWh; Einspeisung = Erzeuger erhalten, Bezug = Verbraucher zahlen):
- Österreichweit (Bürgerenergiegemeinschaft): Einspeisung 8,50 netto · Bezug 9,40 netto / 11,28 brutto (inkl. 20 % USt) · keine Ermäßigung der Netzentgelte
- Regional (je Umspannwerk): Einspeisung 8,50 netto · Bezug 10,50 netto / 12,60 brutto (inkl. 20 % USt) · Netznutzungsentgelt −28 % (Netzebene 6 und 7)
- Lokal (je Trafostation): Einspeisung 10,50 · Bezug 12,50 – ohne Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung, netto = brutto) · Netznutzungsentgelt −57 %
- Effektiver Bezugspreis (Energiepreis abzüglich Ersparnis bei Netzentgelt und Abgaben, Haushalt auf Netzebene 7, netto): österreichweit 9,40 · regional 7,31 · lokal 4,67 Cent je kWh – die Zahl zum Vergleich mit Ihrem jetzigen Anbieter.
- Der Vorstand kann die Tarife anpassen. Änderungen werden Ihnen mindestens einen Monat vor Wirksamwerden per E-Mail mitgeteilt – mit Anlass, Umfang und Wirksamkeitsdatum; Sie können widersprechen (AGB Abschnitt 10). Die jeweils aktuellen Preise stehen jederzeit auf der Website und im Mitgliederportal.
- Warum sich die Teilnahme lohnt: Auf der lokalen Ebene gelten die höchsten Ermäßigungen auf die Netzentgelte. Ein auf dieser Ebene höherer Energietarif führt daher in Summe – Energiepreis zuzüglich (reduziertem) Netzentgelt – zu einem insgesamt günstigeren Gesamtpreis.
Welche Kosten und Gebühren fallen an?
- Mitgliedsbeitrag und Aufnahmegebühr: EUR 0,00.
- Bei Wahl des monatlichen statt des quartalsweisen Verrechnungsintervalls: Verwaltungsentgelt 1 € je Monat – unabhängig von Zahlungsmittel und Abrechnungsart.
- Nur bei Zahlungsverzug: Zahlungserinnerung kostenlos, Mahnung EUR 7,50, Mahnung per eingeschriebenem Brief EUR 15,00, von Ihnen zu vertretende Rücklastschrift EUR 10,00, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe; 14 Tage nach der eingeschriebenen Mahnung Übergabe an Inkasso oder Rechtsanwalt auf Ihre Kosten im gesetzlichen Rahmen (AGB Abschnitt 6).
Voraussetzungen für die Teilnahme
- Ein Zählpunkt im Tätigkeitsbereich der Energiegemeinschaft und ein Smart Meter.
- Verbraucher können mit Zählpunkten in ganz Österreich teilnehmen (österreichweite Ebene, ohne Ermäßigung der Netzentgelte). Erzeugungsanlagen unter 50 kWp nehmen nur mit Zählpunkten in der Region Liezen teil; größere Anlagen auch außerhalb der Region.
- Mitgliedschaft im Hauptverein; die Zuordnung zur regionalen (und ggf. lokalen) EEG erfolgt automatisch anhand Ihres Anschlusspunktes.
- Elektrizitätsunternehmen sind ausgeschlossen (Ausnahme: Erzeuger/Prosumer ohne Kontrolle durch einen Versorger).
Abrechnung und Zahlung
- Abrechnung nach Ihrer Wahl: monatlich nach den tatsächlichen Viertelstundenwerten des Netzbetreibers (Standard) oder jährlich mit monatlichen Akontorechnungen für den Bezug (je Zählpunkt und Ebene eine, zusammen in Höhe des Akontobetrags) – den Akontobetrag schlagen wir Ihnen anhand Ihres Jahresverbrauchs laut letzter Stromrechnung vor, jederzeit änderbar; nach zwölf Monaten Jahresabrechnung und Gegenrechnung. Einspeisung wird immer monatlich gutgeschrieben.
- Zahlungsaufstellung standardmäßig quartalsweise, auf Wunsch monatlich – bei beiden Abrechnungsarten gleich – Zahlung nach Ihrer Wahl per SEPA-Lastschrift (1 % Ermäßigung auf den Zahlbetrag) oder per Überweisung binnen 14 Tagen; kein Entgelt für die Zahlungsart. Gutschriften per Überweisung auf Ihr Konto.
- Rechnungen und Gutschriften erhalten Sie per E-Mail und im Mitgliederportal. Einwände sind binnen 30 Tagen möglich.
Vertragsdauer, Ruhendstellung und Kündigung
- Die Teilnahme ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
- Jeder Zählpunkt hat eine feste Rolle – Bezug oder Einspeisung. Sie können einen Zählpunkt jederzeit über das Mitgliederportal auf „ruhend“ setzen und wieder aktivieren, wirksam mit dem Folgetag.
- Kündigung: jederzeit, ohne Frist und ohne Kündigungstermin – per E-Mail oder über das Mitgliederportal, wirksam mit dem Tag des Zugangs. Die Abmeldung der Zählpunkte beim Netzbetreiber erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach den Marktregeln; bis dahin zugeordnete Energie wird abgerechnet.
Ihr Rücktrittsrecht
- Als Verbraucher:in haben Sie ein 14-tägiges Rücktrittsrecht ab Vertragsabschluss – das ist der Tag, an dem der Verein Ihre Beitrittserklärung annimmt (binnen fünf Arbeitstagen, nachdem Sie Ihre E-Mail-Adresse bestätigt haben). Zurücktreten können Sie formfrei per E-Mail, mit dem Muster-Widerrufsformular (Anhang 2 der AGB) oder online über „Vertrag widerrufen“ auf www.eg-regionliezen.at/ruecktritt; den Eingang bestätigen wir sofort per E-Mail. Beim Beitritt entscheiden Sie: Soll Ihre Teilnahme sofort beginnen, zahlen Sie bei einem Rücktritt nur den bis dahin bezogenen Strom anteilig; andernfalls melden wir Ihre Zählpunkte erst nach Ablauf der Rücktrittsfrist an. Unabhängig davon können Sie jederzeit ohne Frist kündigen.
Datenschutz
- Ihre personenbezogenen Daten werden nach DSGVO und DSG ausschließlich zur Erfüllung des Vertrags und zur Abrechnung verarbeitet. Einzelheiten finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Fragen, Beschwerden und Streitschlichtung
- Wenden Sie sich an den Vorstand der Energiegemeinschaft: info@eg-regionliezen.at.
- Als Verbraucher:in steht Ihnen zusätzlich die Schlichtungsstelle der Regulierungsbehörde E-Control offen (§ 26 E-ControlG, www.e-control.at).
Wo finde ich die vollständigen Bedingungen?
- Vereinsstatuten, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) samt Rücktrittsbelehrung und Muster-Widerrufsformular, Allgemeine Lieferbedingungen und Datenschutzerklärung – auf der Website (www.eg-regionliezen.at) und im Mitgliederportal; Sie erhalten sie vor dem Beitritt und als PDF mit der E-Mail, mit der wir Ihre Beitrittserklärung annehmen.
Dieses Informationsblatt dient der Übersicht und ersetzt nicht die vollständigen Vertragsunterlagen.Es gelten vorrangig die Vereinsstatuten, sodann die AGB und die Allgemeinen Lieferbedingungen.
Weißenbach bei Liezen, am 19.09.2026